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Unsere Leistungen für Sie

Was passiert, wenn Sie uns Ihr Haustier anvertrauen?

Bis zur Überführung ins Kreamtorium verbleibt Ihr Tier in unserer Kühleinrichtung. Ein einfaches System stellt sicher, dass es im Betriebsablauf nicht zu Verwechselungen kommen kann.

Bei einer Einzeleinäscherung wird jedem Tier ein Schamottstein mit einer individuellen Nummer beigelegt. Dieser Stein verbrennt nicht und findet sich in der Asche wieder. Die Asche wird in Ihre Wunschurne gefüllt. Wenn Sie keine Rückführung der Asche wünschen, wird die Asche ihres verstorbenen Tieres beim Krematorium in ein Gemeinschaftsgrab gegeben.

Sie erhalten bei beiden Möglichkeiten der Einäscherung eine Bestätigung mit den genauen Kremierungsdaten.

Gesetzeslage

Das sollten Sie wissen

Grundsätzlich haben Sie als Tierhalter das Recht, Ihr Haustier auf dem eigenen Grundstück (nicht gemietet) beizusetzen, wenn dieses sich außerhalb eines Wasserschutzgebietes befindet. Einige Dinge sind dabei zu beachten, Auskunft hierüber erteilt die zuständige Stadtverwaltung.

Einäscherungen sind bei allen Haustieren erlaubt. Dazu gehören Hunde und Katzen, Kleintiere wie Reptilien, Vögel, Wellensittiche sowie Kaninchen und Nager. Wo die Urne mit der Asche ihre letzte Ruhestätte findet, entscheidet der Besitzer. Gesetzliche Vorgaben gibt es nicht.

Traurige Realität ist leider, dass das Gesetz zur „Beseitigung tierischer Nebenprodukte“ bestimmt, dass Haus- und Nutztiere vornehmlich über die Tierkörperbeseitigungsanstalten zu entsorgen sind. Diese kümmern sich auch um Zootiere sowie um Schlachtabfälle und Tiere, die im Straßenverkehr verendet sind.

Wenn Sie Ihr Haustier einem Tierarzt überlassen, ist dieser gesetzlich verpflichtet, das Tier kostenpflichtig der Tierkörperverwertung zu übergeben.